KI - rechtliche Betrachtungen
Der Einsatz von KI kann die Bereiche Urheberrecht und Schutz personenbezogener Daten stark berühren. Die gesetzlichen Regelungen für KI-Verwendung sind derzeit noch in den Kinderschuhen. Es gibt zwar den EU AI Act (Verordnung), der aber nur ein sehr globales Regelwerk vorgibt. Weitere Fragen stellen sich in Richtung Dokumentations- und Transparenzpflichten. Es gibt daher bei genauer Betrachtung mehr Fragen, als Antworten vorhanden sind. Bei Bedarf wird es erst an den Gerichten liegen diverse Fragen auszujudizieren.
Unendlich viele Daten sind der Rohstoff der KI, daher sollte man sich immer sehr bewusst sein, welche Daten man der KI (auch in Fragen beim Prompting etwa bei Sprachmodellen) anvertraut.
KI arbeitet anhand von Wahrscheinlichkeiten von richtigen Antworten. Nachdem im Internet viel an Unwahrheiten und Halbwahrheiten zu finden sind, mit denen die KI aber laufend trainiert wird, liegt es auch auf der Hand, dass KI auch „halluzinieren“ und unrichtige Ergebnisse liefern kann. Das gehört letztendlich zur Funktionsweise der KI.
Bei KI-generierten Inhalten liegt die Verantwortung immer bei der Organisation, die veröffentlicht. Ein Verein muss daher unbedingt sicherstellen, dass die generierten Inhalte ethisch vertretbar sind, keine falschen oder irreführenden Informationen verbreiten und keinesfalls diskriminierend oder manipulativ wirken. Beispiele verbotener Inhalte: Deepfakes ohne Einverständnis betroffener Personen oder Aufrufe zu Rechtsbruch.
Alle von KI-Systemen automatisch generierten Inhalte müssen deutlich erkennbar sein (gekennzeichnet werden). Diese Pflicht entfällt, wenn der Inhalt vor Veröffentlichung menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle unterzogen wird. Wenn beispielsweise Bilder oder Videos Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse in gefälschten Zusammenhang darstellen, dann besteht jedenfalls Kennzeichnungspflicht.
Auf KI-generierte Inhalte besteht kein Urheberrecht und sie sind dementsprechend nicht geschützt. KI hat keinen Anspruch auf geistiges Eigentum. Achtung: Wenn KI aber Bilder (z.B. Logos) oder Texte anderer Autoren eindeutig wiedergibt, die (fast) klar als Originale erkennbar sind, dann kann es trotzdem zu urheberrechtlichen Konsequenzen führen. Die Verantwortung der Veröffentlichung solcher Materialien liegt dann beim Verwender der KI.
Wichtig: Der KI keinesfalls personenbezogenen Daten oder heikle interne Informationen anvertrauen. Ebenso: die generierten Inhalte auf Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Damit entfällt im Normallfall auch die Kennzeichnungspflicht.
Es wird zudem empfohlen, sich nicht von der vorgegaukelten Kompetenz der KI täuschen zu lassen. Die Antworten wirken meist extrem selbstsicher, können leider aber auch falsch sein!
Zumindest bei bezahlten KI-Diensten kann man das Training der KI mit den selbst eingegebenen Daten bzw. das „Gedächtnis“ abschalten, soweit man dieser Behauptung dieser Anbieter glauben kann.
Definition des europäischen Parlaments
„Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren.“
Erich Riegler
ÖBV-Präsident

