Vereinshaftpflicht- und Kollektivunfallversicherung
Die Vereinshaftlicht- und Kollektivunfallversicherung umfasst Unfälle der versicherten Personen, die in ehrenamtlicher Tätigkeit für den Musikverein bzw. Musikverband passieren. Diese Versicherung gilt für alle Vereins- und Vorstandsmitglieder auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene und für Personen, die im Auftrag der versicherten Musikkapelle tätig sind. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von Wettbewerben, Festveranstaltungen, Freizeitveranstaltungen oder Jugendlager und versichert sind zum Beispiel Bergungskosten, psychologische Betreuung nach einem Unfall oder eine Hubschrauberrettung nach einem Unfall.
> Vereinshaftpflicht- und Kollektivunfallversicherung kurz und kompakt erklärt.
Hier die Dokumente für die Vereinshaftpflicht- und Kollektivunfallversicherung:
- Beitrittserklärung für einen Musikverein zur Vereinshaftpflicht- und Kollektivunfallversicherung des Österreichischen Blasmusikverbandes
- Vereinshaftpflichtpflichtversicherung - Versicherte Risiken
- Bedingungen der Kollektivunfallversicherung für Funktionärinnen und Funktionäre
- Bedingungen der Kollektivunfallversicherung für Mitglieder
- Formular zur Adressänderung
- Zuständigkeiten und Kontaktdaten
- Schadenmeldung
- Beispiel Haftung bei einer Tanzveranstaltung