Vereins-Rechtsschutz-Versicherung
Bei der Vereins-Rechtsschutz-Versicherung sind der Vereinsvorsitzende, die Mitglieder des Vereinsvorstandes bzw. die Vereinsobleute, sämtliche Funktionäre und Dienstnehmer des Vereins und auch die Mitglieder des Vereins für Versicherungsfälle, die mit der Vereinstätigkeit unmittelbar zusammenhängen, versichert.
Die Versicherung beinhaltet:
- Schadensersatz-Rechtsschutz (jedoch nur aktiv)
- Straf-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Versicherungsleistung für Vereins-Rechtsschutz-Versicherung 70.000 EUR je Schadenereignis
- Versicherungsleistung für Vereins-Rechtsschutz-Versicherung bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR je Schadenereignis
> Rechtsschutzversicherung für Vereine, deren Mitglieder und Funktionär*innen kurz und kompakt erklärt.
Hier findet ihr alle nötigen Informationen zum Abschluss dieser Versicherung: