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Das Urheberrecht

Hinsichtlich der Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial spielt das Urheberrecht eine wesentliche Rolle im österreichischen Blasmusikwesen. Unsere Musikvereine arbeiten stetig an ihrer musikalischen und organisatorischen Weiterentwicklung. Seit einigen Jahren wird auch am Image und insbesondere an der Präsenz der Musikkapellen in der Öffentlichkeit gearbeitet. Als Musikverein ist man heute ständig mit dem Aussenden von Medientexten, der Veröffentlichung von Tonquellen und dem Pflegen von Social-Media-Kanälen konfrontiert.

Wüsste ihr, dass ...

  • Musik im Internet, beispielsweise auf einer Website, kostenlos aufspielbar? Die Kosten eines Marsches belaufen sich auf etwa 216 Euro pro Jahr.
  • Im Gegenzug dazu ist die Veröffentlichung von Musik auf YouTube wesentlich unproblematischer? Seit September 2013 besteht bei YouTube eine Einigung hinsichtlich der Musiklizenz. Diese sorgt dafür, dass Komponist*innen und Texter*innen für die Nutzung ihrer Musikwerke auf YouTube in Österreich vergütet werden. Somit steht es uns frei, kostenlos Musik auf YouTube zu veröffentlichen.

> Was wir im Umgang mit diesen Disziplinen im Punkt Urheberrecht beachten müssen, könnt ihr hier nachlesen!

> Hier geht's zum Artikel "Urheberrecht bei Musik: Wer ist Inhaber einer Melodie?" (deutsches Recht, aber im Wesentlichen auf Österreich anwendbar)

> Hier finden Sie Informationen zur Digitalisierung von Notenblättern. 

> Hier finden Sie Informationen zum Urheberrecht und AKM

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