Jugendschutz
Dem Österreichischen Blasmusikverband und der Österreichischen Blasmusikjugend ist das Thema Jugendschutz und insbesondere die Aufsichtspflicht ein besonderes Anliegen. Als Vereinsfunktionär*in obliegt den Aufsichtspflichtigen eine große Verantwortung.
Aufsichtspflicht
Was bedeutet Aufsichtspflicht?
Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung, die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Kinder und Jugendlichen so zu betreuen und so auf sie Acht zu geben, dass diese selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen.
Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen, wo sich die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden und was diese gerade tun. Obleute und Jugendreferent*innen müssen Jugendliche jedoch nicht ständig überwachen.
Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren.
Je älter bzw. reifer Kinder oder Jugendliche sind, desto mehr geht der Weg hin zu deren Eigenverantwortung. Die Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen steht der Aufsichtspflicht gegenüber. Die Eigenverantwortung hängt von Alter, Reife und Entwicklungsstand des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.
Wer Aufsichtspflicht überträgt, ist verantwortlich dafür, dass geeignete Personen mit der Aufsichtspflicht betraut werden und diese entsprechend über besondere Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen oder sonstige Umstände informiert sind.
Wie man die Aufsichtspflicht als Verantwortlicher erfüllt und was bei Verletzung der Aufsichtspflicht passieren kann, ist HIER nachzulesen.
Es geht auch ohne Alkohol!
Das Thema Jugendschutz spielt in jedem Musikverein eine wesentliche Rolle. Ob bei Proben, Ausrückungen oder Veranstaltungen – als Vorstand eines Musikvereines ist es sehr wichtig, über das Jugendschutzgesetz sowie über Veränderungen stets informiert zu sein.
Deshalb hat die ÖBJ ein Jugendschutzplakat erarbeitet.
> Hier geht es zum Jugendschutzplakat!
Jugendschutz auf einen Blick > Hier geht's zum Jugendportal des Bundesministeriums
> Hier geht's zur offiziellen Infoseite des Bundeskanzleramts zum Thema Jugendschutz