Ausschreibung Österreichischer Blasorchesterwettbewerb der Stufe D 2026
Der Österreichische Blasmusikverband schreibt den Österreichischen Blasorchesterwettbewerb der Stufe D am 21. November 2026 in Schladming aus.
Die Blasorchesterwettbewerbe des Österreichischen Blasmusikverbandes (ÖBV) verfolgen neben der Verbreitung gehaltvoller, empfehlenswerter Blasorchesterliteratur insbesondere das Ziel, die Qualität der österreichischen Blasorchester nach außen hin zu präsentieren, und dienen als Instrument der musikalisch-künstlerischen Weiterentwicklung.
1. Veranstalter
Veranstalter des Blasorchesterwettbewerbes der Stufe D im Jahr 2026 ist der ÖBV in Zusammenarbeit mit dem Steirischen Blasmusikverband (STBV).
2. Datum und Ort
21. November 2026 in Schladming - Steiermark
3. Teilnahme | Bewerbungsprocedere
Teilnahmeberechtigt ist je Landesverband einschließlich der Partnerverbände Südtirol und Liechtenstein ein Blasorchester der Leistungsstufe D. Zusätzlich behält sich der Veranstalter vor, ausländische Orchester dieser Leistungsstufe einzuladen.
4. Literatur | Programm
Jedes Orchester spielt ein Pflichtstück und mindestens ein Selbstwahlstück im Schwierigkeitsgrad der Leistungsstufe D. In dieser Leistungsstufe können auch mehrere Selbstwahlstücke innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gespielt werden. Die reine Spielzeit beträgt mindestens 20 Minuten innerhalb einer gesamten Auftrittszeit von maximal 40 Minuten.
Selbstwahlstücke sind, sofern diese nicht in der Literaturliste des ÖBV aufscheinen, gleichzeitig mit der Anmeldung mittels einer Partitur dem Team der Bundeskapellmeister des ÖBV zur Genehmigung vorzulegen.
5. Pflichtstück
Lake of the Moon | Kevin Houben | Scherzando MV
Dieses Pflichtstück wird beim Österreichischen Blasmusikforum 2026 in Ossiach im Rahmen einer Orchesterprobe vorgestellt.
6. Einspielstück
Auf der Bühne kann kurz eingestimmt werden, jedoch ist kein eigenes Einspielstück erlaubt.
7. Jury | Bewertung | Feedback | Sonderpreise
Die Jury besteht aus international anerkannten Persönlichkeiten aus dem Musik- und Blasorchesterbereich. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Blasorchester erhalten neben einer Punktezahl ein kurzes schriftliches Feedback der Jury. Zusätzlich erhalten sie eine Aufnahme der eigenen Darbietung.
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Intonation, Klang, Registerbalance, Dynamik
- Technik, Rhythmus, Zusammenspiel, Artikulation
- Interpretation, Phrasierung, Tempo
- Musikalischer Gesamteindruck und Darstellung der Werke: Emotionen und Spielfreude
Das Pflichtstück und das/die Selbstwahlstück/e werden getrennt bewertet. Der Durchschnitt aller Bewertungen ergibt das Gesamtergebnis.
Die Jury behält sich vor, Sonderpreise für Dirigentinnen bzw. Dirigenten und Register zu vergeben.
8. Nominierung | Anmeldung | Gebühr
Nominierung:
Die Nominierung der teilnehmenden Orchester erfolgt bis zum 01. Juni 2026 durch den jeweiligen Landes- bzw. Partnerverband an die Bundesgeschäftsstelle des ÖBV (Orchestername/Kontaktdaten).
Anmeldung:
Die Anmeldung der nominierten Orchester erfolgt ausschließlich über die ÖBV-Online-Formulare. Detaillierte Informationen dazu ergehen direkt an die nominierten Orchester. Anmeldefrist: 01. Juli 2026.
Folgende Unterlagen sind dann bereitzustellen:
-
- Kontaktdaten
- Foto und Beschreibung des Orchesters
- Foto und Biographie des Dirigenten / der Dirigentin
- Originalpartitur des/der Selbstwahlstücke/s in 3-facher Ausgabe
(per Post an die Bundesgeschäftsstelle, Hauptplatz 10, 9800 Spittal an der Drau)
Anmeldegebühr:
Die Anmeldegebühr beträgt € 400,- pro Orchester.
9. Unterkunft | Verpflegung
Der ÖBV übernimmt die Verpflegung für die aktiven Mitglieder jedes teilnehmenden Orchesters am Wettbewerbstag (1 Mahlzeit). Falls eine Nächtigung erforderlich ist (bei einer Anreise ab vier Stunden laut Google Maps), gewährt der ÖBV für Orchester des ÖBV bzw. der Partnerverbände einen Zuschuss.
Fahrtkosten werden seitens des ÖBV nicht übernommen. Die Orchester werden gebeten, diesbezüglich mit den Landesverbänden in Kontakt zu treten.
10. Allgemeine Bestimmungen zur Ausschreibung
- Die Reihenfolge der Auftritte der Orchester wird vom ÖBV unter Abwägung technischer und organisatorischer Gründe festgelegt und den Blasorchestern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
- Die teilnehmenden Orchester erklären ihr Einverständnis Verarbeitung ihrer Daten und zu Aufnahmen
und Sendungen durch Rundfunk und Fernsehen sowie zu Aufzeichnungen und deren Verwendung auf
Ton- und Bildträgern, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Die teilnehmenden
Orchester übertragen die dadurch entstehenden Rechte durch die Anerkennung der
Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter. - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für allfällige Sonderfälle individuelle und passende Lösungen zu finden.
- Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die während des Wettbewerbes oder bei An- bzw. Abreise entstehen.
- Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen voraus.
- Es gelten folgende Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe im Bereich Konzertmusik: https://www.blasmusik.at/musik/wettbewerbe
Für den Österreichischen Blasmusikverband
Erich Riegler
ÖBV-Präsident
Helmut Schmid M.A.
Bundeskapellmeister

