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COVID_Sept2020

COVID-19 - DURCHhalten - ABSTAND halten - ZUSAMMENhalten

Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden!

Die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Covid-19 Pandemie stellen uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. So ist derzeit ein geregelter Probenbetrieb in unseren Musikvereinen oft schwierig umzusetzen und die Durchführung von Veranstaltungen erfordert hohes Verantwortungsbewusstsein.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die derzeit Gültigkeit haben, wurden in unserem letzten Schreiben vom 20. September 2020 kommuniziert.

Am 25. September 2020 wurde der Österreichische Blasmusikverband zusammen mit 14 weiteren Vertretern ehrenamtlicher Organisationen zu einem Vereinsgipfel ins Bundeskanzler­amt geladen, um gemeinsam über die aktuelle Situation und die weiteren Maßnahmen zu beraten. Neben dem Vizekanzler Werner Kogler waren die Kanzleramtsministerin Susanne Raab, Innenminister Karl Nehammer und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger am Gespräch beteiligt.

Die wesentlichen Aussagen zusammengefasst:

  • Die Bundesregierung will das Vereinsleben möglichst nicht durch weitere Verordnungen einschränken, jedoch sollen die jetzt notwendigen Maßnahmen mitgetragen werden.
  • Aktivitäten der Vereine, bei der Personen physischen Kontakt haben, sollten nach Möglichkeit minimiert bzw. verschoben werden.
  • Laut bisherigen Analysen passieren während der eigentlichen Vereinstätigkeit (z.B. Proben und Konzerte) relativ wenig Ansteckungen, jedoch das gesellige, teilweise unkontrollierte Beisammensein davor und danach stellt eine große Gefahr dar.
  • Die wesentlichsten Maßnahmen müssen eingehalten werden: Mund-Nasenschutz, Abstand und maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen, auch wenn die Verordnungen mehr zulassen würden.


Die Vertreter der Bundesregierung ersuchen die Verbände um einen Schulterschluss und um die Kommunikation dieser Appelle an die Vereine.

Der Österreichische Blasmusikverband bittet hiermit alle Musikvereine, insbesondere die verantwortlichen Funktionärinnen und Funktionäre, besonders auf die Maßnahmen zu achten und den Schulterschluss zu unterstützen. Erneut ersuchen wir um verantwortungsvolle Einschätzung und Umsetzung der Vorgangsweisen bei allen Vereinsaktivitäten, bei dem sich Personen physisch treffen.

Nicht alles, was gesetzmäßig erlaubt ist, muss in der Umsetzung ausgereizt werden.

Unsere Vereine sind positive Multiplikatoren für positives Verhalten, daher appellieren wir in dieser Zeit der stark steigenden Infektionszahlen auch seitens des ÖBV, nicht nur während der Proben und Veranstaltungen auf die Regeln zu achten, sondern auch im Vorfeld und im Nachhinein sehr verantwortungsbewusst mit der Thematik umzugehen. Je schneller die Lage wieder unter Kontrolle kommt, umso schneller wird vieles wieder besser möglich sein.

Dem ÖBV ist ein parteiunabhängiges Vorgehen von grundlegender Bedeutung. In solch schwierigen Zeiten, wie die derzeitige Pandemiesituation, erscheint uns jedenfalls eine vernünftige und sachliche Einschätzung der jeweils aktuellen Situation, gespeist aus unterschiedlichen seriösen Informationsquellen, sowie ein gewisses Grundvertrauen in die breite Wissenschaft von grundlegender Bedeutung.

Die gute Eindämmung der Infektionslage im Frühjahr mit den Social-Distancing-Maßnahmen hat eindeutig Wirkung gezeigt, sodass wir nun dringend empfehlen diese Vorgangsweisen mit hoher Eigenverantwortung auch nun zu unterstützen, ohne einen vollen Lock-down im Vereinsleben fahren zu müssen.

Den aktuellen Stand der vorgeschriebenen Maßnahmen und alle Empfehlungen findet man nach wie vor in unserem Informationspool, dem Blasmusik-Wiki unter folgender Adresse:
https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

Ebenso gibt es in diesem Bereich Informationen zur Beantragung von Unterstützungs­leistungen durch die Bundesregierung mit dem NPO-Fonds, den schon sehr viele Musikkapellen genutzt haben, um zumindest finanziell möglichst gut durch diese Zeit zu kommen.

Es ist damit zu rechnen, dass aus den neuen Covid-Gesetzen, die diese Woche im Parlament beschlossen wurden, demnächst neue Verordnungen ergehen werden. Sobald sich die rechtliche Lage für unsere Arbeit in den Musikvereinen ändert, werden wir seitens des Österreichischen Blasmusikverbandes wieder ein Informationsschreiben übermitteln.


Mit herzlichen Grüßen und alles Gute!

Erich Riegler
Präsident des ÖBV

Helmut Schmid M.A.
Bundesjugendreferent

Prof. Walter Rescheneder
Bundeskapellmeister

> Aussendung: COVID-19 - DURCHhalten - ABSTAND halten - ZUSAMMENhalten als PDF

 

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