Vorstand und Geschäftsstellen
Der Österreichische Blasmusikverband ist ein unabhängiger, überparteilicher und gemeinnütziger Verband mit ehrenamtlich tätigen Funktionärinnen und Funktionären, dessen oberstes Ziel es ist, das Blasmusikwesen in jeder Hinsicht zu unterstützen, zu fördern und weiterzuentwickeln.
Der ÖBV organisiert sich über folgende Gremien:
- Der Kongress
Die Mitgliederversammlung des ÖBV-Kongress findet einmal jährlich in einem anderen Landes- bzw. Partnerverband statt. Im Rahmen des Kongresses finden sich alle Gremien, die dem ÖBV angehören, zusammen.
- Das Präsidium
Das Präsidium stellt das Leitungsorgan des ÖBV dar.
- Das Geschäftsführende Präsidium
Das Geschäftsführende Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, dem Bundeskapellmeister, dem Bundesstabführer, der Bundesfinanzreferentin, der Bundesjugendreferentin, dem Bundesschriftführer, dem Bundesmedienreferenten und dem Bundes-EDV-Referenten.
Das derzeit amtierende Geschäftsführende Präsidium:
- Präsident Erich Riegler
- Vizepräsident Matthäus Rieger
- Vizepräsident Bernhard Thain
- Bundeskapellmeister Helmut Schmid M.A.
- Bundesstabführer Erik Brugger
- Bundesfinanzreferentin Mag. Hedwig Eder
- Bundesjugendreferentin Mag. Katrin Fraiß MA. BA.
- Bundesschriftführer Dr. Friedrich Anzenberger
- Bundesmedienreferent Mag. Dr. Rainer Schabereiter
- Bundes-EDV-Referent Franz Jungwirth
Mit beratender Stimme gehören dem Geschäftsführenden Präsidium an:
- die Bundesgeschäftsführung
Die Landeskapellmeisterkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die musikalischen Ziele des ÖBV umsetzt und betreut. Der Landeskapellmeisterkonferenz gehören der Bundeskapellmeister mit seinen Stellvertretern, der Präsident, der Bundesjugendreferent, der Bundesstabführer, der Bundesschriftführer und die Landeskapellmeister*innen der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratende Stimme gehören der Landeskapellmeisterkonferenz der Bundesschriftführer und weitere beratende Expert*innen an.
- Die Landesstabführerkonferenz
Die Landesstabführerkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die musikalischen Ziele des ÖBV im Bereich "Musik in Bewegung" umsetzt und betreut. Der Landesstabführerkonferenz gehören der Bundesstabführer mit seinen Stellvertretern, der Präsident, der Bundeskapellmeister, der Bundesschriftführer und die Landesstabführer der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratende Stimme gehören der Landesstabführerkonferenz der Bundesschriftführer und sonstige beratende Expert*innen an.
Der Bundesjugendleitung gehören mit beschließender Stimme an:
- die Bundesjugendreferentin und ihre beiden Stellvertreter*innen
- die Landesjugendreferent*innen
- die Verbandsjugendreferent*innen der Jugendorganisationen der Partnerverbände
- der Bundesjugendfinanzreferent
- der Präsident des Österreichischen Blasmusikverbandes
- der Bundeskapellmeister
Mit beratender Stimme gehören der Bundesjugendleitung an:
- der Bundesschriftführer
- der Bundesmedienreferent
- die Bundesfinanzreferentin
- die Bundesgeschäftsführung
- Die Landes-EDV-Referentenkonferenz
Die Landes-EDV-Referentenkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die musikalischen Ziele des ÖBV im Bereich der EDV umsetzt und betreut. Der Landes-EDV-Referentenkonferenz gehören der Bundes-EDV-Referent, der Präsident, ein Vertreter der Österreichischen Blasmusikjugend und die Landes-EDV-Referenten der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratenden Stimme gehören der Landes-EDV-Referentenkonferenz der Bundesmedienreferent, der Bundesschriftführer und sonstige beratende Expert*innen an.
- Die Landesmedienreferentenkonferenz
Die Landesmedienreferentenkonferenz ist das oberste Fachgremium, welches die Ziele des ÖBV im Bereich Medien umsetzt und betreut. Der Landesmedienreferentenkonferenz gehören der Bundesmedienreferent, der Präsident und die Landesmedienreferent*innen der Landesverbände sowie der Partnerverbände an. Als beratende Stimme gehören der Landesmedienreferentenkonferenz der Bundesschriftführer und sonstige beratende Expert*innen an.
- Der Kontrollausschuss (die Rechnungsprüfer)
Vom Kongress werden zusammen mit dem Präsidium auf die Dauer von drei Jahren zwei Mitglieder des Kontrollausschusses gewählt. Die Mitglieder müssen unabhängig und unbefangen sein. Den Mitgliedern des Kontrollausschusses obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanz- und Vermögensgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.