D&O für Vereine - Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Funktionäre
Führungspositionen in Vereinen bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko und bei Fehlentscheidungen im Vereinsvorstand können die Schäden manchmal finanziell gravierend sein. Dabei muss das Vereinsorgan beweisen, dass es nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr). Ausgeschlossen sind Fälle wie wissentliche Pflichtverletzungen und bei Vorsatz.
Mit Juni 2019 hat der ÖBV für alle österreichischen Vereinsfunktionäre mit der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (D & O für Vereine) eine finanzielle Rückendeckung verschafft.
D&O für Vereine - Warum?
Bei schuldhaft begangener Pflichtverletzung durch Organe des Vereins besteht Haftung wie folgt:
- unbegrenzt mit dem Privatvermögen
- gesamtschuldnerisch (für die Fehler der anderen)
- gegenüber dem eigenen Verein und gegenüber Dritten
Versichert sind beim Verein:
- alle geschäftsführenden Organe des Vereins (z.B. Ombann, Kassier, ...)