Ausschreibung ÖBV-Blasorchesterwettbewerb der Stufe B
Die Blasorchesterwettbewerbe des Österreichischen Blasmusikverbandes (ÖBV) verfolgen neben der Verbreitung gehaltvoller, empfehlenswerter Blasorchesterliteratur insbesondere das Ziel, die Qualität der österreichischen Blasorchester nach außen hin zu präsentieren und dienen als Instrument der musikalisch-künstlerischen Weiterentwicklung.
Der ÖBV bietet in regelmäßigen Abständen Bundeswettbewerbe in verschiedenen Leistungsstufen an:
- Bundeswettbewerb für die Leistungsstufe B
- Bundeswettbewerb für die Leistungsstufe C
- Bundeswettbewerb für die Leistungsstufe D
- Bundeswettbewerb für die Leistungsstufe E (Höchststufe)
Grundlage für die Durchführung von Bundeswettbewerben sind die Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe im Bereich Konzertmusik des ÖBV.
1. Veranstalter
Veranstalter des Blasorchesterwettbewerbes der Stufe B im Jahr 2024 ist der ÖBV in Zusammenarbeit mit dem Oberösterreichischen Blasmusikverband (OÖBV).
2. Datum und Ort
19.10.2024 im Brucknerhaus Linz (Oberösterreich)
3. Teilnahme und Bewerbungsprocedere
Teilnahmeberechtigt ist je Landesverband einschließlich der Partnerverbände Südtirol und Liechtenstein
ein Blasorchester der Leistungsstufe B.
Die Nominierung der teilnehmenden Blasorchester erfolgt bis zum 01. Juli 2024 durch den jeweiligen Landes bzw. Partnerverband des ÖBV.
Zusätzlich behält sich der Veranstalter vor, ausländische Orchester dieser Leistungsstufe einzuladen.
4. Literatur / Programm
Jedes Orchester spielt ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück im Schwierigkeitsgrad der Leistungsstufe B.
Die Spieldauer beträgt min. 10 Minuten innerhalb einer gesamten Auftrittszeit von max. 30 Minuten.
Das Selbstwahlstück ist gleichzeitig mit der Anmeldung mittels einer Partitur dem Team der Bundeskapellmeister des ÖBV zur Genehmigung vorzulegen.
5. Pflichtstück
EOS – Florian Moitzi
Verlag: OrchestralArt Music Publications
Das Pflichtstück wird vom Komponisten Florian Moitzi beim Österreichischen Blasmusikforum am 25.03.2024 in Ossiach im Rahmen einer Orchesterprobe vorgestellt.
6. Einspielstück
Anstelle eines Einspielstücks ist von jedem Orchester eine Motette von Anton Bruckner (5 TANTUM ERGO Nr. 3 in B-Dur/Arrangement by Thomas Doss) vorzutragen, welches gesondert bewertet wird. Ein weiteres Einspielstück auf der Bühne ist nicht gestattet.
7. Jury | Bewertung | Feedback | Sonderpreise
Die Jury besteht aus international anerkannten Persönlichkeiten aus dem Musik- und Blasorchesterbereich. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Blasorchester erhalten neben einer
Punktezahl ein kurzes schriftliches Feedback der Jury. Zusätzlich erhalten sie eine Aufnahme der eigenen
Darbietung.
Die schriftliche Rückmeldung erfolgt nach folgenden Kriterien:
• Intonation, Klang, Registerbalance, Dynamik
• Technik, Rhythmus, Zusammenspiel, Artikulation
• Interpretation, Phrasierung, Tempo
• Musikalischer Gesamteindruck und Darstellung der Werke: Emotionen und Spielfreude
Das Pflichtstück und das Selbstwahlstück werden getrennt bewertet, der Durchschnitt beider Bewertungen ergibt das Gesamtergebnis.
Das Einspielstück (Anton Bruckner) wird gesondert bewertet und mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.
Die Jury behält sich vor, weitere Sonderpreise für Dirigenten*innen und einzelne Register zu vergeben.
8. Nominierung | Anmeldung | Gebühr
8a. Nominierung:
Die Nominierung der teilnehmenden Orchester erfolgt durch den jeweiligen Landes- bzw. Partnerverband an die Bundesgeschäftsstelle des ÖBV (Orchestername/Kontaktdaten).
8b. Anmeldung:
Die Anmeldung der nominierten Orchester erfolgt ausschließlich über die ÖBV-Onlineformulare. Detaillierte Informationen dazu gehen direkt an die nominierten Orchester. Anmeldefrist: 15.07.2024
Folgende Unterlagen sind dann bereitzustellen:
• Kontaktdaten
• Foto und Beschreibung des Orchesters
• Foto und Biografie des/der Dirigenten*in
• Originalpartitur des Selbstwahlstückes in 4-facher Ausgabe
8c. Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt € 300,- pro Orchester
9. Unterkunft | Verpflegung
Der ÖBV übernimmt eine Verpflegung für die aktiven Mitglieder jedes teilnehmenden Orchesters am Wettbewerbstag. Falls eine Nächtigung erforderlich ist, gewährt der ÖBV für Orchester des ÖBV bzw. der
Partnerverbände (Südtirol und Liechtenstein) einen Zuschuss. Fahrtkosten werden seitens des ÖBV nicht
übernommen. Die Orchester werden gebeten, diesbezüglich mit den Landesverbänden in Kontakt zu treten.
10. Allgemeine Bestimmungen zur Ausschreibung
a) Die Reihenfolge der Auftritte der Orchester wird vom ÖBV unter Abwägung technischer und organisatorischer Gründe festgelegt und den Blasorchestern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
b) Die teilnehmenden Orchester erklären ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten und zu Aufnahmen und Sendungen durch Rundfunk und Fernsehen sowie zu Aufzeichnungen und deren Verwendung auf Ton- und Bildträgern, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Die teilnehmenden Orchester übertragen die dadurch entstehenden Rechte durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
c) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die während des Wettbewerbes oder bei der An- und Abreise entstehen.
d) Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen voraus.
e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für allfällige Sonderfälle individuelle und passende Lösungen zu finden.
f) Es gelten folgende Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe im Bereich Konzertmusik:
https://www.blasmusik.at/musik/wettbewerbe/
> Hier kann die Ausschreibung als PDF heruntergeladen werden