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Stellungnahme des ÖBV zu COVID-19 - 02.11.2020

Aktualisierung 02.11.2020

Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen
und Blasmusikverbänden,

seit 3. November 2020 sind in Österreich keinerlei Veranstaltungen mehr erlaubt und die österreichische Blasmusik steht wieder still. Gerade in der anstehenden Adventszeit, die vor allem auch durch unsere Musik festlicher und besinnlicher wird, ist dies deutlich zu spüren. Dennoch hoffen wir, dass Alternativen wie Familienmusik bzw. Hausmusik genutzt werden oder mithilfe digitaler Medien ein musikalischer Advent verbracht werden kann.

Mit diesem Schreiben informiert der ÖBV wieder alle Verantwortlichen in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden über vereinsdienliche Themen.


• AKM-Gebühren
Die Anfrage des ÖBV an die AKM, eine Ermäßigung der AKM-Gebühren aufgrund der Covid-19-Situation zu erreichen, wurde mit dem Hinweis, dass es sich um einen Pauschalbetrag handelt, sehr entschieden abgewiesen.

Nach einem persönlichen Gespräch im September wurde der ÖBV auf die schwierige Lage der Komponisten und Verlage hingewiesen und, dass ein Verzicht der Einnahmen aus der Pauschale nicht möglich wäre.

Mittlerweile gab die AKM die Rückmeldung mit dem Entgegenkommen, den Pauschalbetrag aufgrund der Mitgliedermeldung für das Jahr 2021 einmalig, um etwa sechs Prozent gegenüber den derzeit gültigen Beträgen zu reduzieren. Um auf beiden Seiten (Musikvereine und AKM) den Aufwand so gering als möglich zu halten, wird daher für das Jahr 2021 auf Basis der Reduktion die Kopfquotentabelle aus dem Jahr 2019 herangezogen.

Für das Jahr 2021 ergibt sich somit folgende AKM-Pauschale für die Musikvereine:

Kopfquote per 1.1.2019 = 1.1.2021 Exkl. 20% MwSt.  Inkl. 20% MwSt.
Je Einzelmitglied und Jahr € 6,48 € 7,78
Jugendkapellen je Einzelmitglied und Jahr € 3,26 € 3,91
In Gemeinden bis 500 Einwohner je Einzelmitglied und Jahr € 4,54 € 5,45

Obwohl seitens des ÖBV eine bessere Lösung für die Musikvereinen angestrebt wurde ist zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Größenordnung das bestmögliche Ergebnis darstellt. Eine Kalkulation der direkten Verrechnung von Veranstaltungen der Musikvereine mit der AKM zeigt jedoch, dass zukünftig die Weiterverfolgung der derzeitigen AKM/ÖBV-Vereinbarung mit der Pauschalierung von Vorteil ist, zumal auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand (auf beiden Seiten) damit vermieden wird.

Zudem wurde von der AKM versichert, dass die Gelder seitens der Blasmusik ausschließlich an Blasmusikkomponisten ausgeschüttet werden. Wichtig für den ÖBV ist es jedenfalls, dass es mit den Geldern aus der Blasmusik keine Querfinanzierungen in andere Musikbereiche geben wird.


• NPO-Fonds
Die österreichische Bundesregierung unterstützt gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen mit Zuschüssen. Diese können noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Gleichzeitig mit dem Antrag muss eine Abrechnung mit den tatsächlich getätigten Kosten erfolgen. Wir ermuntern alle Vereine, von dieser finanziellen Unterstützung Gebrauch zu machen!

Für NPO-Zuschüsse, die zwischen dem 8. Juli und 30. September 2020 beantragt wurden, muss unbedingt bis spätestens 31. Dezember 2020 mit den tatsächlichen Einnahmen und Kosten (laut Kassabuch) eine Abrechnung erfolgen. Eine Erinnerung mit Informationen dazu wird per E-Mail von der Förderstelle zugestellt. Andernfalls ist der ausgezahlte Zuschuss zurückzuzahlen!

Wichtig zu wissen ist, dass auch AKM-Beiträge (=Lizenzen) bei den förderbaren Kosten angegeben werden können (lt. Ansuchen)! Die Jahrespauschale kann somit aliquot für den Unterstützungszeitraum geltend gemacht werden. Damit ist eine weitgehende Kompensation der kaum nutzbaren AKM-Pauschale im Jahr 2020 für die Musikvereine gegeben.

Eine Weiterführung des NPO-Fonds für das 4. Quartal 2020 sowie das 1. Quartal 2021 wurde dem ÖBV in Aussicht gestellt. Sobald es dazu nähere Informationen gibt, werden wir die Musikvereine wieder informieren.


• Musterkonzept zur COVID-19 Prävention
Der ÖBV stellt den Musikvereinen ein professionelles Muster-Präventionskonzept, im WIKI-Blasmusik zur Verfügung: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19.

Mit diesem Konzept kann den Musikerinnen und Musikern, aber auch den Besuchern die Möglichkeit gegeben werden ein Kulturerlebnis genießen zu können und das Infektionsrisiko für alle Beteiligten so gering als möglich zu halten. Seitens des ÖBV wird das Konzept jeweils umgehend an die zu erwartenden Lockerungsverordnungen angepasst werden. Auf der Anwenderseite ist es jeweils durch den Veranstalter an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.


• Covid-19-Beauftragte – ONLINE-KURS
Ein weiteres Angebot des ÖBV ist die Möglichkeit der Absolvierung eines Onlinekurses zum „Covid-19-Beauftragten“. Der Covid-19-Beauftragte ist nicht nur qualifiziert, um Mitarbeiter von Veranstaltungen über die erforderlichen Maßnahmen und die aktuell gültigen Gesundheitsregelungen zu informieren, sondern setzt auch das Covid-19-Präventionskonzept um. Er ist zudem Ansprechperson für Fragen bezüglich Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

In Kooperation mit dem Roten Kreuz bietet der ÖBV seinen Mitgliedern einen vergünstigten Onlinekurs zum „Covid-19-Beauftragten“ an. Interessierte können sich zu dem Kurs, bestehend aus acht Modulen, jederzeit anmelden und die einzelnen Module zeit- und ortsunabhängig abschließen. So bekommen sie Basiswissen vermittelt, welches für die Durchführung von Veranstaltungen nötig ist und erhalten somit ein Mehr an Sicherheit.

Informationen und Anmeldung zu dem Kurs finden Sie hier!

Es wird nach der kommenden Verordnung zwar notwendig sein bei Veranstaltungen einen Covid-19 Beauftragten zu bestellen, die Ausbildung dazu ist jedoch nicht verpflichtend, allerdings sehr hilfreich.


• Informationspool für die Blasmusik
Laufende Aktualisierungen unserer Informationen, sowie Hilfen zur Gestaltung von Präventionskonzepten und weitere Empfehlungen findet man im Blasmusik-Wiki unter der Adresse

https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19


Weitere Themen, die für die Vereinsarbeit relevant sind, werden im Bundesrundschreiben des ÖBV noch vor Weihnachten an alle Musikvereine kommuniziert.

Die Gesundheit geht vor. Weiterhin empfehlen wir Vorsicht, physische Distanz und Einhaltung der Regeln, damit hoffentlich möglichst rasch wieder musikalische Aktivitäten möglich sind.

Wir wünschen allen in der Blasmusik tätigen Menschen trotz der herausfordernden Zeit eine besinnliche Adventzeit!

Bleibt alle gesund!
Mit zuversichtlichen und herzlichen Grüßen,

Erich Riegler
Präsident des ÖBV

Helmut Schmid M.A.
Bundesjugendreferent

Prof. Walter Rescheneder
Bundeskapellmeister

> Aktuelle Information zu COVID-19 des Österreichischen Blasmusikverbandes - 01.12.2020 als PDF


> Stellungnahme vom 02.11.2020 als PDF
> Schutzmaßnahmenverordnung
> Mail von der Staatssekretärin für Kunst und Kultur Mag.a. Andrea Mayer

> Stellungnahme vom 23.10.2020 als PDF

> Stellungnahme vom 19.09.2020 als PDF

> Stellungnahme vom 14.09.2020 als PDF

> Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 14.09.2020

> Stellungnahme vom 07.09.2020 als PDF
Behördliche Vorgangsweise zur Kontaktpersonennachverfolgung

> Stellungnahme vom 18.08.2020 als PDF
> Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 16.08.2020

> Stellungnahme vom 28. Mai 2020 als PDF
> Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden
> Siehe auch die Änderungsvorschläge gültig ab 29.05.2020

> Stellungnahme vom 16. Mai 2020 als PDF

> Stellungnahme vom 02. Mai 2020 als PDF
> BUNDESGESETZBLATT - COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV

> Stellungnahme vom 21. April 2020 als PDF

> Stellungnahme vom 30. März 2020 als PDF

> Stellungnahme vom 11. März 2020 als PDF

> Stellungnahme vom 10. März 2020 als PDF


> Hier geht es zu allen Informationen des ÖBV rund um COVID-19.

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