Informationsschreiben der ÖBJ: COVID-19 und die Kinder- und Jugendarbeit
Liebe Jugendfunktionärinnen und Jugendfunktionäre!
Leider ist die Situation rund um COVID-19 noch immer dynamisch und ändert sich wöchentlich. Umso wichtiger ist es der Österreichischen Blasmusikjugend, Sicherheit im Umgang mit Probentätigkeiten innerhalb unserer Jugendorganisation zu geben. Bestimmt kennt ihr alle die regelmäßigen Aussendungen des Österreichischen Blasmusikverbandes zum aktuellen Thema.
Aber gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, unseren Kindern und Jugendlichen eine Perspektive zu geben. In unseren Jugendorchestern werden sie sowohl in musikalischen als auch in sozialen Bereichen gestärkt. Die Österreichische Blasmusikjugend ist eine vom Bundesministerium anerkannte Jugendorganisation. In Hinblick auf die Wichtigkeit der außerschulischen Jugendarbeit wurde in den letzten Monaten sehr viel Wert auf Lobbyarbeit gelegt.
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unterscheiden sich die aktuellen Regelungen (2G/3G) maßgeblich, so ist der Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in § 13 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung geregelt.
Wir bitten jedoch jeden einzelnen darum, die aktuelle Infektionslage in den Regionen zu berücksichtigen und eine Risikoabschätzung zu machen, um sorgfältig und möglichst sicher zu arbeiten.
Mit 8. November 2021 sind wieder neue Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte fassen wir hier zusammen:
§ 13 außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit “Für Zusammenkünfte von Personen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit oder im Rahmen von betreuten Ferienlagern gilt § 12 Abs. 2 bis 5 und 8 sinngemäß mit der Maßgabe, dass der für die Zusammenkunft Verantwortliche die Teilnehmer auch einlassen darf, wenn sie einen 3G-Nachweis vorweisen." |
Dies bedeutet:
- Für Zusammenkünfte der außerschulischen Kinder und Jugendarbeit gilt die 3G-Regel,
- Dies gilt ab 12 Jahren, ohne Altersbeschränkung nach oben. (Diese 2 Punkte wurden vom Gesundheitsministerium bestätigt.)
- Für Kinder unter 12 Jahren gilt aktuell Österreichweit noch keine Nachweispflicht es müssen jedoch Bundesländerspezifika (z.B. Wien) berücksichtig werden.
Für große Zusammenkünfte gilt weiters:
- Bei mehr als 50 Teilnehmer:innen: zusätzliche Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis eine Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts.
- Bei mehr als 250 Teilnehmer:innen: Zusätzlich ist eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
ACHTUNG: Für VERANSTALTUNGEN wie Konzerte usw. gelten andere Regeln. Sollten Veranstaltungen geplant sein, bitte an § 12 orientieren.
- Ab 25 Personen gilt die 2G-Regel.
- Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren.
- Für Personen zwischen 12 und 15 Jahren ist der Ninja-Pass als 2G-Nachweis zulässig.
zusätzlich gilt wieder:
- Mehr als 50 Teilnehmer:innen: zusätzliche Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis eine Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts.
- Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Zusätzlich ist eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Für Veranstaltungen gelten die gleichen Maßnahmen, die wir in der Aussendung vom ÖBV am 08.11.2021 kommuniziert haben.
Siehe hier: www.blasmusik.at/coronavirus-covid-19/covid-19-aktuelle-informationen-des-oebv-08112021
Der aktuelle Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit des Jugendministeriums ist unter folgender Adresse abrufbar:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/jugendarbeit.html
Alle aktuellen Informationen zum Thema stehen im Blasmusik-Wiki zur Verfügung: https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19
> Informationsschreiben der ÖBJ: COVID-19 und die Kinder- und Jugendarbeit als PDF
Mit musikalischen Grüßen
Mag. Andreas Schaffer
Bundesjugendreferent